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Es gilt zu beachten, dass  bei jedem Gebäude, das in den Anwendungsbereich der Energieeinsparungsverordnung fällt,  der Jahres-Primärenergiebedarf zum Zwecke der Energieeinsparung durch Anforderungen an die Bauausführung zu begrenzen ist.

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Konkret wirkt sich die Energieeinsparungs-verordnung z.B.  durch das Erfordernis einer geeigneten Wärmedämmung aus.

Seitens der Janßen-Fußbodenheizung gibt es keine besonderen Anforderungen in Bezug auf die Art und Weise der Wärmedämmung. Ihr Architekt wird Sie über die geeigneten Wärmedämmungsmaßnahmen informieren.

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Die an Erdreich grenzenden Bodenflächen müssen - sofern nicht bauseits erfolgt - eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit gemäß DIN erhalten. Die Bodenfläche muss besenrein und frei von Mörtelresten sein. Die Oberflächentoleranz darf nicht größer sein als in der DIN 18202 Teil 5 angegeben.

Dann kann der Randdämmstreifen gesetzt werden.

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Anschließend wird über die gesamte Bodenfläche die Wärmedämmung ausgelegt.  Dies können z.B. alukaschierte PUR-Wärmedämmplatten sein. Alternativ können auch alle anderen, großhandelsüblichen Wärmedämmungen zum Einsatz gebracht werden.

Für die Fußbodenheizung ist lediglich entscheidend, dass die Heizrohre eine feste und waagerechte Auflagefläche finden.

 

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Auf diesem Foto sehen Sie die verlegten PUR-Dämmplatten. Im nächste Schritt wird über die gesamte Bodenfläche eine dünne PE-Folie ausgebreitet.

 

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Hier ist zu erkennen, wie der Heizungsbauer die PE-Folie über die gesamte Bodenfläche ausbreitet. Diese ist notwendig, da sichergestellt werden muss, dass das Anmachwasser bzw. die Feuchtigkeit des später eingebrachten Estrichs nicht mit der Dämmung in Berührung kommt.

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Im nächsten Arbeitsschritt kann mit der Montage des Rohrsystems begonnen werden. Wie sich dies konkret vollzieht, können Sie verfolgen, wenn  Sie auf "Heizrohrmontage" klicken.

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